Leihmutterschaft in Armenien

Der rechtliche Rahmen für Leihmutterschaft in der Republik Armenien wurde 2002 geschaffen. Wesentliche Aspekte dieser Tätigkeit, einschließlich der Rechte und Pflichten der Leihmutter sowie der für sie festgelegten Kriterien, sind im Gesetz "Über die reproduktive Gesundheit und reproduktiven Rechte des Menschen" geregelt.

Die rechtliche Regelung der Leihmutterschaft in Armenien zeichnet sich durch Klarheit und Transparenz aus und schafft ein vorhersehbares und angenehmes Umfeld für werdende Eltern. Die geltende Gesetzgebung erkennt die Wunscheltern ab dem Zeitpunkt der Geburt als rechtliche Eltern des Kindes an, wodurch komplexe Rechtsverfahren entfallen. Dieses Rechtssystem vermeidet langwierige Gerichtsverfahren und die Notwendigkeit zusätzlicher Gerichtsentscheidungen und macht Armenien zu einem verlässlichen Land für die Umsetzung von Leihmutterschaftsprogrammen.
Kriterien für die Auswahl von Leihmüttern in Armenien
Um am Leihmutterschaftsprogramm teilnehmen zu können, müssen die Kandidatinnen eine Reihe klarer Voraussetzungen erfüllen, um einen erfolgreichen und sicheren Ablauf für alle Beteiligten zu gewährleisten.
  • Alter: 20−35 Jahre.
  • Kinder: Sie müssen ein eigenes gesundes Kind haben (vaginal geboren).
  • Gesundheit: Sie müssen körperlich und geistig gesund sein, keine schlechten Angewohnheiten haben.
  • Tests: Positiver Rhesusfaktor, keine medizinischen oder genetischen Kontraindikationen.
  • Einwilligung: Bei Verheirateten muss die offizielle Einwilligung des Ehepartners vorliegen.
  • Biografie: Sie dürfen nicht vorbestraft sein.
  • Erfahrung: Sie dürfen nicht mehr als zwei Programme absolvieren.

Für Ausländerinnen und Ausländer: Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle — Frauen aus allen Ländern, außer Armenierinnen, sind zur Teilnahme eingeladen.
Wer kann den VTR in Armenien nutzen
Das Recht auf die Nutzung assistierter Reproduktionstechnologien durch Leihmutterschaft steht einer unverheirateten Frau nur zu, wenn sie ihre eigene Eizelle verwendet.
Unverheiratete alleinstehende Frau
Leihmutterschaft mit gespendetem genetischem Material (wenn keiner der zukünftigen Elternteile biologisch mit dem Kind verwandt ist) ist in folgenden Fällen zulässig:
  • Für verheiratete Paare (Bürger der Republik Armenien oder ethnische Armenier), deren Ehe offiziell registriert ist.
  • Für alleinstehende Frauen (Bürger der Republik Armenien oder ethnische Armenier), die nicht verheiratet sind.

Zwingende Voraussetzung ist die Genehmigung der zuständigen interinstitutionellen Kommission.
NICHT-BIÖLISCHE ELTERN, DIE VERHEIRATET SIND, ODER NICHT-BIÖLISCHE MUTTER, DIE NICHT VERHEIRATET IST
Das Recht auf assistierte Reproduktionstechnologien durch eine Leihmutter besteht für ein verheiratetes Paar (ausländisch oder armenisch), sofern einer der Ehepartner der biologische Elternteil des zukünftigen Kindes ist und beide dem Eingriff zustimmen.

  • Ehe: Muss legal sein.
  • Biologisch: Nur einer der Ehepartner kann der biologische Elternteil sein.
  • Einwilligung: Die Zustimmung beider Ehepartner ist erforderlich, nicht nur die des biologischen Elternteils.
VERHEIRATETE BIOLOGISCHE ELTERN
Ein unverheirateter Mann kann die Dienste einer Leihmutter nur in Anspruch nehmen, wenn er der biologische Vater des Kindes ist, also sein eigenes Sperma verwendet.
Unverheirateter alleinstehender Mann
Eine Leihmutterschaft kann von einem Arzt in folgenden Fällen empfohlen werden:
  • Wenn eine Frau drei oder mehr Fehlgeburten hatte.
  • Wenn ihre Gebärmutter fehlt oder sie schwere anatomische Anomalien hat, die eine Schwangerschaft nicht austragen können.
  • Nach mehreren erfolglosen IVF-Versuchen (drei oder mehr), selbst mit hochwertigen Embryonen.
  • Wenn die Eileiter verstopft sind oder fehlen.
  • Wenn die Gebärmutter oder der Gebärmutterhals aufgrund von Geburtsfehlern oder Vorerkrankungen deformiert ist.
  • Wenn sie an schweren chronischen Erkrankungen leidet, die ihr Leben während der Schwangerschaft und Geburt bedrohen (z. B. schwere Herzerkrankungen, Nierenerkrankungen, Autoimmunerkrankungen oder Stoffwechselstörungen).